Eine akute bzw. auch absehbare Unterbesetzung und damit verbundene Überlastungssituation im Bereich Pflege und Funktionsdienst soll durch die so genannte Interventionskaskade abgewendet werden:
• Nachbesetzung durch Poolbeschäftigte und/ oder qualifizierte Leiharbeiter/innen
• Entlastung von Tätigkeiten und andere bereichs-/stationsspezifische Maßnahmen zur Leistungseinschränkung
• Wenn dies, auch in Kombination, nicht zu einer spürbaren Entlastung führt, folgt in
Rücksprache mit der Pflegedirektion die Bettensperrung. Werden aus der Sicht betroffener Beschäftigter diese Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend umgesetzt, können sie das gegenüber dem Gesundheitsausschuss anzeigen. Dieses Verfahren
gilt auch für die »Bereiche ohne definierte Mindeststandards«.
Wie sehen die konkreten Vereinbarungen zur Mindestbesetzung aus?
Intensivbereiche
Es gibt drei Besetzungsstufen – und zwar 1:1, 1:2 und 1:3 im Früh-, Spät- und Nachtdienst. Die Berechnung der Besetzungsstufen erfolgt durch das Berechnungssystem INPULS; Pflegekategorien und Besetzungsstufen sind einander direkt
zugeordnet.
Pflegekategorien 1+2 = 1:3
Pflegekategorien 3+4 = 1:2
Pflegekategorien 5+6 = 1:1
Eine Reihe definierter Sondertatbestände, wie z.B. Einarbeitung, können den Schlüssel zusätzlich verbessern. Einen schlechteren Personalschlüssel als 1:3 gibt es nicht - auch nicht in der PACU und den Überwachungsbereichen. Dem GA steht für seine Maßnahmen ein Gesundheitsfonds mit einem jährlichen Volumen von bis zu 600.000 € zur Verfügung. Des Weiteren wird eine neutrale Ombudsperson eingesetzt, die die Einhaltung und Umsetzung des Tarifvertrages mit überwachen soll. Einmal pro Quartal kommt die Ombudsperson mit VertreterInnen von ver.di, dem Arbeitgeber Charité und Mitgliedern des GA in einer Clearingstelle zusammen, um eventuelle Streitfälle im GA, die dort nicht geeint wurden zu klären.
Transparenz Dem GA wird ein umfassendes Datenmaterial (Reporting) zur Verfügung gestellt. Damit kann die Umsetzung des Tarifvertrages bezogen auf die Vorgaben zur Mindestbesetzung bzw. bezogen auf Orientierungswerte verfolgt werden. Auch Vorgesetzte erhalten für ihre Bereiche/ Stationen einmal pro Quartal aussagefähige Daten, die sie auch ihren Beschäftigten zur Einsicht zur Verfügung stellen müssen.
Einige weitere Stationen, wie z.B. die Stroke Units, haben einen festen Personalschlüssel von 1:3 in Früh-, Spät- und Nachtdienst. In der Neonatologie wird die GBA-Richtlinie von 1:1 (Intensiv) und 1:2 (Überwachung) angewendet. Die Berechnung
der jeweils notwendigen Personalausstattung auf den Stationen erfolgt durch die Betrachtung der vergangenen zwei Quartale (sechs Monate) anhand der oben genannten Besetzungsstufen (1:1; 1:2; 1:3). Kinderklinik Hier wird ein Personalschlüssel von 1:6,5
im Früh- und Spätdienst zugrunde gelegt. Die Nachtdienste werden stationsspezifisch gesondert betrachtet. Falls diese Berechnung bei einer Station eine Verschlechterung gegenüber der Personalausstattung vom Stand 1.7.2015 ergeben sollte, so
gilt der Stand zu diesem Termin. Stationäre Krankenpflege Für die Festlegung der Personalausstattung werden die zurückliegenden zwei Quartale (6 Monate) ausgewertet. Grundlage ist die Anwendung der Charité-internen PPR-Berechnung auf
einem Niveau von 90% + Sondertatbestände + Nachtdienste. Die Sondertatbestände sind mit Berechnungsformel in Anlage 2.2 des Tarifvertrags festgelegt. Die Nachtdienste sollen stationsspezifisch in Absprache von PCL, Stationsleitung und Team
erfolgen. Außerdem wichtig: Andere Beschäftigtengruppen, wie Service, Stationsleitung oder Personen mit Pflegemanagementaufgaben, die auch heute schon mitgerechnet werden, dürfen nun insgesamt – über alle Stationen hinweg -
keinen größeren Anteil als 8% ausmachen.
Funktionsbereiche
Für die Funktionsbereiche wurden so genannte Orientierungswerte festgelegt. Diese
sehen wir folgt aus:
• OP: Zwei Fachkräfte pro laufendem Saal oder einer laufenden OP außerhalb des OP Bereiches
• Anästhesie: Von der Übernahme bis zur Übergabe eine Fachkraft pro Anästhesie
• Interventionelle Bereiche (Herzkatheter; Angiographie; Endoskopie): Zwei Fachkräfte für eine laufende Diagnostik
• Kreißsaal: Eine Hebamme pro 2 Patientinnen bei nicht-pathologischer Geburt; eine Hebamme pro eine Patientin bei pathologischer Geburt; für jede Mehrlingsgeburt: Hebammen in der Anzahl der zu erwartenden Geburt.
• Psychiatrie: PsychPV in der Fassung von 1991
• Sozialdienst: Ist-Ausstattung als Status Quo zzgl. Kompensation der Vakanzen aus Drittmitteln
• Rettungsstellen, Radiologie und Dialyse: Hier konnte auch wegen der Unterschiedlichkeiten an den Standorten noch keine Lösung gefunden werden. Unter Beteiligung der betroffenen Beschäftigten und ver.di im Gesundheitsausschuss (siehe unten)
werden nun zeitnah »Gefährdungs- und Workflow-Analysen« durchgeführt, die bis Ende Juni 2016 abgeschlossen sein müssen. Danach einigen sich Charité und ver.di auf Werte.