Mit dem Verweis auf das Grundgesetz hat uns der Arbeitsgeber gedroht, rechtliche Schritte einzuleiten, falls wir bei der Tariffordrung Mindestbesetzung bleiben und in den Streik gehen wollen. Diese Drohung geht ins Leere. Nach eingehender Prüfung durch ver.di und bestätigt durch den Bundestages wissen wir: Ein Tarifvertrag zu Mindestbesetzung ist zulässig streikfähig!
Unsere Forderungen zur Mindestbesetzung am Beispiel Pflege:
1:2 auf der Intensivstation
1:5 in der Normalpflege
und
keine Nacht allein!
bestehen weiterhin.
Außerdem halten wir unsere Forderungen zu Mindestbesetzungsregelungen für die nicht bettenführenden Bereiche, alternsgerechtes Arbeiten, gesundheitsfördernde Maßnahmen und Ausbildungsqualität aufrecht
Formal mussten wir den AG nun erneut, diesmal aber endgültig, zu Verhandlungen auffordern.
Wenn diese Verhandlungen nicht zum Erfolg führen oder weiterhin verweigert werden, dann werden wir durch einen Streik bessere Arbeitsbedingungen durchsetzten müssen.
Jetzt liegt es an uns selbst, unsere Arbeitsbedingungen zu verbessern und zu gestallten. Das ist eine einmalige Chance. Haltet Euch bereit!
Holt uns in eure Teamsitzungen oder Bereiche. Wir werden eure Fragen beantworten.